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AGBs

§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer (Eigentümer/Hausverwaltung) als auch für den Käufer (Mieter) tätig werden.

§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer bzw. von einem vom Eigentümer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keine Haftung.

§ 4 Nachweis durch Dritte
Wurde der Nachweis der Abschlussgelegenheit bereits durch Dritte erbracht, hat uns der Interessent dies unverzüglich mitzuteilen, anderenfalls wird at home berlin-potsdam als ursächlich wirkender Makler gelten.

§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb der Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

PROVISIONSSÄTZE

§ 1. Verkaufsprovision
Bei Immobilienverkäufen jeder Art sind 6% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Gesamt 7.14%) fällig, sofern nichts anderes im Angebot angegeben oder schriftlich vereinbart wurde.

§ 2. Vermittlungsprovision Gewerbe
Bei Vermittlung von Gewerbeobjekten sind 3 Monatsnettokaltmieten (auch Pacht) sowie 5% der zum Abschluss weiterhin erforderlichen Gesamtmittel (Abstand, Kaufpreis u.a.) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen (Gesamt 5.95%).

1. Unsere Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und basieren auf den uns erteilten Auskünften. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Darüber hinaus können wir weder für die angebotenen Objekte noch für die Bonität beteiligter Parteien Gewähr übernehmen. Entsprechendes gilt für die Werthaltigkeit vermittelter Beteiligungen.

2. Ist dem Kunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss.

3. Der Kunde darf ohne unser (schriftliches) Einverständnis keinen direkten Kontakt zum Käufer/ Verkäufer/ Mieter/ Anteilsinhaber/Interessenten herstellen oder Innenbesichtigungen durchführen.

4. Unsere Angebote und Informationen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt, von diesem vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Handelt der Kunde dem zuwider und schließt ein Dritter aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme der Provisionszahlung in der diesen Bedingungen zugrunde liegenden Höhe.

5. Dies gilt insbesondere auch für Vertragsabschlüsse durch wirtschaftlich verbundene Dritte, d.h. Dritte, die wirtschaftlich vom Kunden beherrscht werden (z.B. Tochterunternehmen), den Kunden wirtschaftlich beherrschen (z.B. Mutterunternehmen) oder mit dem Kunden in einem Konzern verbunden sind. Sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, trägt er die Beweislast dafür, dass ein wirtschaftlich verbundener Dritter im vorgenannten Sinne den Vertragsabschluss nicht aufgrund einer unzulässigen Weitergabe im Sinne Nr. 2 und 3 dieser AGB erlangt hat.

6. Veräußert ein Eigentümer sein Objekt mit einem durch uns nachgewiesenen Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages mit diesem an einen Dritten, so bleibt unser Provisionsanspruch trotz Weiterveräußerung bestehen.

7. Wird ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach jedoch gekauft, so ist hierfür Käuferprovision zu zahlen, abzüglich der bereits geleisteten Vermietungsprovision.

8. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Hauptvertrag (z.B. Kauf-, Megalis, Beteiligungs- oder Gesellschaftsvertrag, Miet- oder Pachtvertrag) zustande gekommen ist. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt bzw. eine andere Beteiligung des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Hauptvertrag geschlossen wird (z.B. Übernahme oder Teilübernahme statt Kauf oder Miete; Erbbaurecht statt Kauf).

9. Mietet oder pachtet der Kunde in dem durch uns vermittelten und/oder nachgewiesenen Objekt eine Fläche und mietet oder pachtet er innerhalb der folgenden 24 Monate nach Abschluss des Mietvertrages eine weitere Fläche in diesem Objekt, so ist aufgrund des zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs hierfür ebenfalls eine Vermietungsprovision entsprechend Punkt 11 dieser AGB’ s bzw. anders lautender, schriftlicher Vereinbarung an uns zu entrichten.

10. Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt den Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt oder aus Gründen, die nicht in unseren Verantwortungsbereich fallen, nachträglich unwirksam wird.

11. Wird dem Kunden durch uns ein Grundstück mit Projektentwicklung vermittelt/nachgewiesen, so ist nicht allein der im Hauptvertrag beurkundete Grundstückskaufpreis für die Höhe der zu zahlenden Provision maßgebend, sondern das Gesamtvolumen der Vermittlung, d.h. Grundstückskaufpreis zzgl. Projektentwicklungsvolumen.

12. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach unserer Rechnungslegung ohne Abzug an uns zu zahlen. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszins fällig. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht.

13. Der Kunde weiß, dass wir auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig werden dürfen.

14. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam.

16. Abweichungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

17. Sollten einzelne vorgenannte Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden sinngemäß durch einschlägige gesetzliche Bestimmungen ersetzt.

18. Seit 13 Juni 2014 sind Agentur verpflichtet den Kunden ein Widerrufsbehlerung zu unterzeichnen. Wenn ein direkt Kontaktanfrage durch Internet i.e. Immobilienscout und andere ist diese Verpflichtung erfüllt. Bei jeder Individuellen Frage auf den Firmes Website ist es auch erfüllt. Für Kunden wenn außerhalb was am öffnet Objekt ankommen willen, müssen Sie dieses Formular unterzeichnen und zurück senden, sondern dürften wir keine andere Objekt nennen oder presäntieren.